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   BAG, 28.02.1962 - 4 AZR 141/61   

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https://dejure.org/1962,450
BAG, 28.02.1962 - 4 AZR 141/61 (https://dejure.org/1962,450)
BAG, Entscheidung vom 28.02.1962 - 4 AZR 141/61 (https://dejure.org/1962,450)
BAG, Entscheidung vom 28. Februar 1962 - 4 AZR 141/61 (https://dejure.org/1962,450)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Persönliche Abhängigkeit - Arbeitszeit - Arbeitsleistung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ArbGG § 5; BGB § 611 Abs. 1
    Arbeitnehmerbegriff

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 12, 303
 
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Wird zitiert von ... (24)

  • BVerwG, 29.06.1970 - VI C 41.66

    Rechtsmittel

    Maßgebend ist vielmehr, wie diese bei objektiver Betrachtung rechtlich einzuordnen sind (vgl. BAG 12, 303; 15, 335[342]; 18, 87; 19, 324; Hueck in DB 1955, 384 [387]).

    Denn darin kommen im wesentlichen nur die Vorstellungen der Vertragsparteien oder jedenfalls einer der Vertragsparteien über die Natur des Rechtsverhältnisses zum Ausdruck, die nicht maßgeblich sein können, wenn die tatsächliche Ausgestaltung der Beziehungen zu einer anderen Beurteilung führt (vgl. BAG 12, 303; Hueck in DB 1955, 384 [387]: BFH in NJW 1969, 2303).

    Unerheblich ist ferner, ob der Dienstverpflichtete wirtschaftlich vom Dienstherrn abhängig ist (BAG 12, 303; 19, 324),ob es sich um eine hauptberufliche oder eine nebenberufliche Tätigkeit handelt (BAG 13, 211; 15, 242; 18, 54),wie es überhaupt gleichgültig ist, ob die Tätigkeit berufsmäßig ausgeübt wird (Hueck-Nipperdey, a.a.O., S. 48, 49; Maus, a.a.O., S. 14, 15).

    Ein Indiz für ein abhängiges Dienstverhältnis kann auch die Eingliederung in einen Betrieb sein (BSG 13, 130 [132]), wobei allerdings das Fehlen einer solchen Eingliederung eine abhängige Tätigkeit nicht schlechthin ausschließt (vgl. BAG 12, 303).

  • BAG, 08.06.1967 - 5 AZR 461/66

    Arbeitnehmerbegriff

    Die Grenzen zwischen diesen Vertragstypen sind fließend, ihre gegenseitige Abgrenzung daher schwierig und nur unter Berücksichtigung aller Umstände des einzelnen Falles möglich (BAG 12, 303, 14, 17 = AP Nr. 1 und 3 zu § 611 BGB Abhängigkeit).
  • BSG, 09.12.1981 - 12 RK 4/81

    Betriebsarzt - Weisungsfreie Aufgabe - Abhaltung bestimmter Sprechstunden im

    Entsprechendes ist für die auf rein wissenschaftlich-fachliche Aufgaben beschränkte Tätigkeit eines Strahlenphysikers (BAGE 12, 303), eines nebenamtlich als Fleischbeschauer tätigen Tierarztes (BSG SozR Nr. 55 zu § 165 RVO), eines Lotsen (BGH AP Nr. 1 zu § 611 BGB Lotse), einer Lehrkraft (BSG SozR 2200 § 165 Nr. 36) oder von ärztlichen Praxisvertretern (BSGE 10, 41; BSG SozR Nr. 14 zu § 165 RVO) angenommen werden.
  • BSG, 29.07.1970 - 7 RAr 44/68

    Bindung der Rechtsnachfolger der Parteien durch ein rechtskräftiges Urteil -

    Nach allgemeiner Auffassung und nach der ständigen Rechtsprechung des BAG (vgl. BAG 12, 303; 14, 17; 19, 324), von der abzugehen der erkennende Senat keinen Anlaß sieht, liegt ein Arbeitsverhältnis vor, wenn die Arbeitsleistung in persönlicher Abhängigkeit erbracht wird, wobei sich diese insbesondere in der Weisungsgebundenheit äußert.

    Die Art der zu verrichtenden Arbeiten - Tätigkeiten einer Sekretärin, Buchhalterin, Schreibkraft usw. im Rahmen des Betriebsablaufs des Kunden der Klägerin - läßt es nicht zu, daß das Weisungsrecht, die zentrale Arbeitgeberfunktion im Rahmen des abhängigen Beschäftigungsverhältnisses (BAG 12, 303; 14, 17; 19; 329), von der Klägerin ausgeübt wird.

  • BAG, 21.03.1984 - 5 AZR 462/82

    Status-Beurteilung eines Bauleiters

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, die auch von der Rechtslehre geteilt wird, unterscheidet sich der Arbeitsvertrag vom freien Dienstvertrag durch den Grad der persönlichen Abhängigkeit, in der sich der zur Dienstleistung Verpflichtete jeweils befindet (Urteile des BAG vom 28.2.1982 - 4 AZR 141/61 - AP Nr. 1 zu § 611 BGB Abhängigkeit, vom 15.3.1978 - 5 AZR 818/76 - AP Nr. 25 zu § 611 BGB Abhängigkeit, vom 7.5.1980 - 5 AZR 293/78 - AP Nr. 35 zu § 611 BGB Abhängigkeit und vom 7.5.1980 - 5 AZR 593/78 - AP Nr. 36 zu § 611 BGB Abhängigkeit).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, die auch von der Rechtslehre geteilt wird, unters cheidet sich der Arbeitsvertrag vom freien Dienstvertrag durch den Grad der persönlichen Abhängigkeit, in der sich der zur Dienstleistung Verpflichtete jeweils befindet (Urteile vom 28. Februar 1962 - 4 AZR 141/61 -, vom 15. März 1978 - 5 AZR 818/76 -, vom 7. Mai 1980 - 5 AZR 293 u. 593/78 -, AP Nr. 1, 25, 35 und 36, jeweils zu § 611 BGB Abhängigkeit).

  • BFH, 11.12.1980 - IV R 91/76

    Zur Frage der Mitunternehmerschaft formal nicht bestehendem

    - Das Wesen eines Arbeitsverhältnisses wird dagegen durch einen Vertrag bestimmt, aufgrund dessen der Arbeitnehmer in ein persönliches Abhängigkeitsverhältnis zum Arbeitgeber tritt; diese Abhängigkeit äußert sich darin, daß der Arbeitnehmer bei seiner Arbeit im wesentlichen an die Weisungen des Arbeitgebers gebunden ist (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts -BAG-, vgl. Urteile vom 28. Februar 1962 4 AZR 141/61, BAGE 12, 303, und vom 13. Dezember 1962 2 AZR 128/62, BAGE 14, 17; vgl. hierzu auch Söllner, Arbeitsrecht, 6. Aufl., 1978, S.25 ff.).
  • BAG, 21.01.1966 - 3 AZR 183/65

    Abgrezung Angestellter/selbständiger Versicherungsvertreter

    Es kommt vielmehr auf die Weisungsfreiheit im übrigen an, die in erster Linie den Arbeitnehmer vom Selbständigen unterscheidet (vgl. BAG 14, 17 [19] = AP Nr. 3 zu § 611 BGB Abhängigkeit; ferner BAG AP Nr. 7 zu § 5 ArbGG 1953; BAG 11, 225 [227] = AP Nr. 24 zu § 611 BGB Ärzte, Gehaltsansprüche; BAG 12, 303 [307 f.] = AP Nr. 1 zu § 611 BGB Abhängigkeit).
  • BSG, 18.05.1983 - 12 RK 41/81
    Schon bei der Beurteilung der arbeitsrechtlichen Frage, ob ein Arbeitsverhältnis vorliegt, ist nicht in erster Linie maßgebend, wie die Beteiligten ihre Vertragsbeziehungen rechtlich werten, sondern welche Qualität sie bei objektiver Betrachtung tatsächlich haben (vgl. BAGE 12, 303; 14, 17; 19, 324 und zuletzt Urteile des BAG vom 25.08.1982, 5 AZR 7, 14, 300/81).
  • LAG Hessen, 01.12.1989 - 15 Sa 1414/88

    Tarifvertragliches Beitragsschuldverhältnis zwischen Sozialkassen des Baugewerbes

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  • BSG, 31.08.1976 - 12/3/12 RK 20/74

    Versicherungspflicht und mehrmonatige Lehrgänge

    Schon bei der Beurteilung der arbeitsrechtlichen Frage, ob ein Arbeitsverhältnis vorliegt, ist nicht in erster Linie maßgebend, welche rechtliche Wertung die Beteiligten ihren Vertragsbeziehungen angedeihen lassen, sondern wie diese bei objektiver Betrachtung in Wahrheit einzuordnen sind (vgl. BAGE 12, 303; 14, 17; 19, 324).
  • BAG, 03.05.1989 - 5 AZR 158/88

    Arbeitnehmereigenschaft eines Pressefotografen

  • BVerwG, 07.01.1980 - 6 C 110.78

    Anforderungen an eine "Tätigkeit im Dienst eines öffentlich-rechtlichen

  • BSG, 11.05.1976 - 7 RAr 120/74

    Arbeitsvermittlung - Beschäftigung bei Künstlern - Engagements

  • BSG, 20.04.1977 - 7/12/7 RAr 69/75
  • BAG, 07.06.1984 - 2 AZR 272/83
  • LAG Nürnberg, 28.07.1998 - 2 Ta 55/98

    Einordnung des Entgelts eines Amateur-Eishockey-Spielers

  • LAG Hessen, 02.12.1988 - 15 Sa 758/88

    Anspruch auf Entrichtung von Beiträgen zu Sozialkasse des Baugewerbes;

  • BAG, 09.02.1967 - 5 AZR 320/66

    Vorrecht gegenüber Konkursverwalter

  • LG Darmstadt, 09.03.2000 - 5 T 1294/99

    Abgrenzung der Zuständigkeiten zwischen den ordentlichen und den Arbeitsgerichten

  • LAG Nürnberg, 27.01.1995 - 7 Ta 187/94

    Eishockeyspieler als Arbeitnehmer oder arbeitnehmerähnliche Person, wenn er nur

  • BAG, 07.06.1984 - 2 AZR 274/83
  • BSG, 09.12.1981 - 12 RK 34/81
  • BayObLG, 25.01.1991 - 3 ObOWi 149/90

    Vermittlung von Subunternehmern als Überlassung von Arbeitnehmern; Maßstab bei

  • BSG, 20.11.1970 - 7 RKg 15/68

    Anspruch auf Gewährung von Kindergeld - Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der

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